DIE KOSTEN

 

Verbraucher, die einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, können von uns, wie von jeder anderen anerkannten Stelle auch, auf der Basis von Beratungshilfe beraten werden.
Die Beratungshilfe trägt das Land.
Für den Verbraucher entstehen keine Kosten.
Den Anspruch auf Beratungshilfe püfen unsere Anwälte für Sie direkt und unbürokratisch.

Verbraucher, die keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben, können von der Freien Schuldnerberatung leider nicht beraten werden. Hier vermitteln wir aber gerne an einen Anwalt weiter.


Jetzt liegt es nur noch an Ihnen!


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, denn sie bedeutet den Beginn eines „neuen Lebens“ mit Perspektiven!